Im Jahr 2025 tritt nicht nur die revidierte ZPO in Kraft. Es bringt auch neue Regeln für das Internationale Zivilprozessrecht. Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstands-vereinbarungen stellt neue Weichen für die Zuständigkeit und die Urteilsanerkennung, z.B. im Verhältnis zum UK. Streitige und unstreitige Erbverfahren in der Schweiz erhalten für internationale Erbfälle neue Regeln für die Zuständigkeit, die Verfahrenskoordination und die Anerkennung von Erbbescheinigungen. Die Rechtshilfe in Zivilsachen soll erheblich ausgebaut und an moderne Bedürfnisse angepasst werden, insbesondere was den Einsatz von Videotechnik angeht. Ausserdem bietet die aktuelle schweizerische und europäische Rechtsprechung neue Herausforderungen für die internationale Zuständigkeit und die Vollstreckung ausländischer Urteile.
09:30 – 09:40
Begrüssung durch Alexander R. Markus / Florian Eichel
09:45 – 10:15
Räumliche Zuständigkeit Corinne Widmer-Lüchinger
10:20 – 10:50
Durchführung des Zivilverfahrens mit Auslandsbezug Felix Dasser
10:55 – 11:10
PAUSE
11:15 – 12.05
Paneldiskussion (vgl. Liste der Panelisten)
12.10 – 13.10
LUNCH
13:15 – 13:45
Internationales Erbverfahrensrecht Tarkan Göksu
13:50 – 14.40
Paneldiskussion (vgl. Liste der Panelisten)
14:45 – 15:00
PAUSE
15:05 – 15:35
Anerkennung und Vollstreckung Andreas Güngerich
15:40 – 16:30
Paneldiskussion (vgl. Liste Panelisten)
16.30
Ende der Veranstaltung
Prof. Dr. Felix Dasser; Prof. Dr. Tarkan Göksu, Dr. iur. Andreas Güngerich; Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger