Neuerungen beim Kunden- und Anlegerschutz im Finanzmarktrecht
Das Finanzmarktrecht steht vor grossen Umbrüchen. Voraussichtlich am 1. Januar 2020 werden das neue Finanzinstituts- und das Finanzdienstleistungsgesetz in Kraft treten. Beide Gesetze bringen strukturelle Neuerungen für die Aufsicht, für die Finanzdienstleister und für den Markt mit sich. Zudem enthält das Finanzdienstleistungsgesetz neue Anforderungen an Prospekte und an die Erbringung von Finanzdienstleistungen. Eine weitere Neuerung zeichnet sich bereits ab,
denn der Bundesrat plant eine Reform der Einlagensicherung. Die vom Europa Institut und dem Forschungsschwerpunkt Finanzmarktregulierung der UZH durchgeführte 11. Tagung «Quo Vadis – Finanzplatz Schweiz?» verfolgt das Ziel, die Auswirkungen dieser Neuerungen aufzuzeigen. Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen, an Juristinnen und Juristen in Kanzleien, Unternehmen, Revisions- und Treuhandgesellschaften, Justiz und Wissenschaft.
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