Der Zivilprozess ist geprägt von einem Geben und Nehmen. Es obliegt den Parteien, dem Gericht den Prozessstoff zu liefern. Dabei müssen sie gewisse Regeln beachten, um Gehör zu finden, sei es für die Rechtsbegehren oder eine Replik. Mitunter darf das Gericht aber auch nehmen, durch richterliche Fragen, Aufforderung zur Verbesserung oder gar eine Beweiserhebung von Amtes wegen. Auf dieses "Wechselspiel" zwischen Gericht und Parteien nehmen die Verfahrensgrundsätze, wie sie in Art. 52 ff. ZPO geregelt sind, einigen Einfluss. Wann sie als "Trumpf" stechen können, loten wir auf der diesjährigen CIVPRO-Tagung aus - wie immer durch ausgewiesene Expertinnen und Experten sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von Rechtsprechung und Lehre.
ab 08:50 Registrierung der Teilnehmer / Kaffee
09:30 – 09:40 Begrüssung durch Dominik Balmer / Florian Eichel
09:45 – 10:15 Rechtsbegehren richtig formulieren – kein leichtes Spiel, Nadja Erk
10:20 – 10:50 Uneingeschränktes Replikrecht vs. zweimaliges Äusserungsrecht – was sind die Spielregeln?, Cordula Lötscher
10:55 – 11:10 PAUSE
11:15 – 12.05 Paneldiskussion (vgl. Liste der Panelisten)
12.10 – 13.10 LUNCH
13:15 – 13:45 Das Blatt aufnehmen – ein Blick in die Karten der Stoffsammlung, Roger Zuber
13:50 – 14.40 Paneldiskussion (vgl. Liste der Panelisten)
14:45 – 15:00 PAUSE
15:05 – 15:35 Schiedsrichterin oder Coach – Gedanken zum (Rollen-)Verständnis der gerichtlichen Fragepflicht, Christof Bergamin
15:40 – 16:30 Paneldiskussion (vgl. Liste Panelisten)
16.30 Ende der Veranstaltung
Dr. iur. Christof Bergamin, Oberrichter Obergericht des Kantons Graubünden
Prof. Dr. Nadja Erk, assoziierte Professorin Universität St. Gallen
Prof. Dr. Cordula Lötscher, Ordinaria Universität Basel, nebenamtliche Bundesrichterin Bundesgericht Lausanne, nebenamtliche Richterin Appellationsgericht Basel-Stadt, Lehrbeauftragte an den Universitäten Luzern und Zürich
Dr. iur. Roger Zuber, Oberrichter Obergericht des Kantons Ber